Zweisitziger Tisch in der Edinburgh Aspire Lounge, Gate 16

Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINES

    1. "Bedingungen" bedeutet diese Bedingungen, an die der Kunde bei der Buchung von Lounge-Einrichtungen gebunden ist.
    2. "Lounge-Einrichtungen" bedeutet die Bereitstellung eines Wartebereichs im Abflugbereich des Flughafens mit Sitzgelegenheiten und Erfrischungsmöglichkeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
      1. eine Auswahl an kostenlosen alkoholischen Getränken, Weinen, Bieren und Spirituosen;
      2. eine Auswahl an kostenlosen alkoholfreien Getränken;
      3. kostenloser Tee und Kaffee;
      4. eine Auswahl an Snacks und kleinen Lebensmitteln; und
      5. eine Reihe von Zeitschriften und Zeitungen;
    3. "Swissport" bedeutet Swissport GB Limited mit eingetragenem Sitz in Swissport House, Hampton Court, Manor Park, Runcorn, Cheshire, WA7 1TT und der Unternehmensregistrierungsnummer 509585
    4. "Kunde" bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die die Nutzung der Lounge-Einrichtungen bucht.
    5. "Flughafen" bezeichnet den Flughafen, von dem der Kunde abfliegt.
    6. "Zutrittsbedingungen" bezeichnet die von Swissport festgelegten Bedingungen in Bezug auf akzeptables Verhalten, Aussehen und Rauschzustand, an die der Kunde beim Betreten der Lounge-Einrichtungen gebunden ist.
    7. "Gebühren" bezeichnet die vom Kunden an Swissport gezahlten Gebühren für die Nutzung der Lounge-Einrichtungen in Übereinstimmung mit der Gebührenstruktur von Swissport, die von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann.
    8. "3rd Party" bezieht sich auf Lounge-Einrichtungen, die nicht von Swissport betrieben werden und die auf der entsprechenden Seite der Lounge-Einrichtung auf dieser Website deutlich angegeben sind.
    9. "Verwaltungsgebühr" bezeichnet die Gebühren, die dem Kunden in GBP (einschließlich britischer Mehrwertsteuer) (oder EUR, USD, CAD, DKK, CHF zum Tageskurs) nach Änderungen einer bestehenden Buchung berechnet werden.
    10. "Stornogebühr" bezeichnet die Gebühren, die dem Kunden in GBP (einschließlich britischer Mehrwertsteuer) (oder EUR, USD, CAD, DKK, CHF zum Tageskurs) nach einer vollständigen oder teilweisen Stornierung einer bestehenden Buchung berechnet werden.
    11. Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    12. Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt. Verweise auf ein Geschlecht schließen das andere mit ein. Verweise auf juristische Personen schließen natürliche Personen ein und umgekehrt.

VERTRAGSABSCHLUSS

    1. Die angebotenen Lounge-Einrichtungen, die als Swissport oder Aspire beworben werden, werden von Swissport zur Verfügung gestellt und sind an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden, deren Annahme der Kunde durch die Buchung der Lounge-Einrichtungen und die Zahlung der Gebühren bestätigt und akzeptiert.
    2. Swissport behält sich das Recht vor, diese Bedingungen nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder auf sie zu verzichten.
    3. Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen vom Kunden mündlich oder auf einem Bestellformular oder einem ähnlichen Dokument vorgeschlagenen Bedingungen, und diese anderen vorgeschlagenen Bedingungen sind für Swissport nicht bindend.
    4. Für den Zugang zu den Lounges von Drittanbietern tritt Swissport nur als offengelegter Vertreter auf, so dass ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande kommt.
    5. Sofern nicht anders angegeben, sind die Kunden bei der Buchung einer 3rd-Party-Lounge an diese Bedingungen gebunden.

LOUNGE-EINRICHTUNGEN

    1. Alle Spezifikationen, Beschreibungen, Zeichnungen, Fotografien und/oder Abbildungen der Lounge-Einrichtungen sowie alle Werbematerialien, Musterbücher und/oder Menübeschreibungen dienen lediglich als Orientierungshilfe und dürfen vom Kunden nicht als verbindlich oder als Teil dieser Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags mit dem Kunden angesehen werden.
    2. Swissport unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass in den Lounge-Einrichtungen eine angemessene Umgebung aufrechterhalten wird.
    3. Swissport bemüht sich nach besten Kräften, die Lounge-Einrichtungen während der für den jeweiligen Flughafen angekündigten Zeiten zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, die Betriebszeiten ohne Vorankündigung zu ändern oder die Lounge-Einrichtungen wegen Renovierung, Verlegung oder aus anderen Gründen zu schließen; in diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung der Gebühren nach alleinigem Ermessen von Swissport.
    4. Nicht alle Lounge-Einrichtungen sind für Kinder zugänglich. Wenn Kindern der Zugang zu den Lounge-Einrichtungen gestattet wird, müssen sie jederzeit von einem Kunden über achtzehn Jahren begleitet werden.
    5. Swissport unddritte Lounge-Betreiber behalten sich das Recht vor, einem Kunden den Zutritt zu den Lounge-Einrichtungen aus gesetzlichen, behördlichen oder flughafenpolitischen Gründen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien oder Brandschutzbestimmungen) oder wegen eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verweigern. In diesem Fall ist Swissport nicht verpflichtet, eine vollständige oder teilweise Rückerstattung oder eine andere Form der Entschädigung anzubieten.

CHARGES

    1. Die für die Lounge-Einrichtungen zu zahlenden Gebühren ergeben sich aus der (zum Zeitpunkt der Buchung gültigen) Preisliste. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Verkaufssteuern und/oder provinzieller Verkaufssteuern (wenn wir als Vermittler auftreten) in Bezug auf das Land und/oder die Provinz, in der sich die Lounge befindet. Swissport tritt bei Buchungen vonDrittanbietern als offener Vermittler auf. Dies wird auf der Buchungsbestätigung deutlich angegeben.

ZAHLUNGSKONDITIONEN

    1. Der Kunde bezahlt die Lounge-Einrichtungen bei der Buchung, indem er die Daten seiner Debit- oder Kreditkarte in das Online-Buchungsformular eingibt, sofern diese Debit- oder Kreditkarte in den Anweisungen des Buchungsformulars als für Swissport akzeptabel aufgeführt ist.
    2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder Teil eines Werbeangebots, hat der Kunde keinen Anspruch auf einen Rabatt.

VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

    1. Der Kunde stellt sicher, dass er/sie sich jederzeit an die Einlassbedingungen hält. Swissport undDritte, mit denen der Kunde eine Vereinbarung über die Bereitstellung von Lounge-Einrichtungen getroffen hat, behalten sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Kunden, deren Verhalten, Kleidungsstil oder Rauschzustand gegen die Einreisebedingungen verstößt, den Zutritt zu verweigern oder sie zu entfernen.
    2. Die Buchungsbestätigungen müssen bei der Ankunft in der Lounge vorgelegt werden. Die Art der Bestätigung (gedruckt, Bestellnummer, Apple® PassBook, digital) ist von Lounge-Einrichtung zu Lounge-Einrichtung unterschiedlich. Die genauen Anforderungen sind auf der Buchungsbestätigung aufgeführt. Swissport ist nicht verpflichtet, Kunden, denen der Zugang zu den Lounge-Einrichtungen aufgrund eines unzureichenden Buchungsnachweises verweigert wurde, den Betrag ganz oder teilweise zu erstatten oder eine andere Entschädigung anzubieten.
    3. Die maximale Gruppengrösse, die für den Zugang zu den Lounge-Einrichtungen gebucht werden kann, beträgt 7 Personen (5 Personen im Falle ausgewählter Aspire Lounges, wie im Buchungsprozess deutlich angezeigt). Gruppen von 8 (6 im Falle ausgewählter Aspire Lounges, wie im Buchungsvorgang deutlich angezeigt) oder mehr Personen müssen eine vorherige Genehmigung gemäß der Gruppenbuchungspolitik von Swissport einholen, die in Klausel 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt ist.
    4. Junggesellen- und Junggesellinnenabschiede sind strengstens verboten und werden unter keinen Umständen zur Nutzung der Lounge-Einrichtungen zugelassen. Es wird kein Dialog geführt und die Entscheidung von Swissport oder eines Mitarbeiters, Agenten oder Vertreters, der im Namen von Swissport tätig ist, ist endgültig.
    5. Swissport ist nicht verpflichtet, Parteien, die versuchen, die Lounge-Einrichtungen als Junggesellen- oder Junggesellinnenabschied oder als Gruppe zu nutzen, die nicht in Übereinstimmung mit der Gruppenbuchungspolitik von Swissport, wie in Klausel 15 dieser Bedingungen dargelegt, im Voraus gebucht wurde, eine vollständige oder teilweise Rückerstattung zu gewähren oder eine andere Entschädigung anzubieten.

ANNULLIERUNGEN UND ÄNDERUNGEN

Hinweis: Alle Stornierungs- und Änderungsgebühren sind bis auf Weiteres ausgesetzt worden. Überprüfung und Änderung ohne Vorankündigung vorbehalten.

    1. Falls der Kunde nicht zu seinem Aufenthalt anreist, ist Swissport zu keiner Zeit verpflichtet, die vom Kunden bereits gezahlten Gebühren ganz oder teilweise zu erstatten.
    2. Möchte ein Kunde eine bestehende Buchung innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise ändern oder stornieren, sind die folgenden Zahlungen an Swissport zu leisten;
      1. Ein Kunde kann seine Buchung ändern, ohne dass eine Bearbeitungsgebühr anfällt, wenn die Änderung zu keiner oder einer positiven Differenz zum Wert des resultierenden Geldbetrags führt.
      2. Wenn die Änderung zu einer negativen Differenz führt, nachdem Passagiere aus der Buchung entfernt wurden, wird dem Kunden eine Verwaltungsgebühr von £1,50 GBP (einschließlich britischer Mehrwertsteuer) (oder EUR, USD, CAD, DKK, CHF zum Tageskurs) pro bezahltem, entferntem Gast berechnet.
      3. Kunden können ihre Buchung nur einmal ändern. Alle weiteren Änderungen müssen vom Kundendienstteam während der regulären Bürozeiten in Großbritannien vorgenommen werden, wobei die entsprechenden Gebühren anfallen.
      4. Ein Kunde kann seine Buchung stornieren, wobei eine Verwaltungsgebühr in Höhe von £1,50 GBP (einschließlich britischer Mehrwertsteuer) (oder EUR, USD, CAD, DKK, CHF zum Tageskurs) pro bezahltem Gast erhoben wird.
      5. Der Betrag der Verwaltungsgebühr wird dem Kunden bei der Änderung oder Stornierung seiner Buchung deutlich angezeigt.
    3. Falls ein Kunde eine bestehende Buchung innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise ändern möchte, sind die folgenden Zahlungen fällig und an Swissport zu leisten;
      1. Kunden können ihre Buchungen nicht innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug ändern.
      2. Der Kunde muss sich während der üblichen Bürozeiten in Großbritannien an das Kundendienstteam wenden, um seine Buchung zu ändern.
      3. Wenn die Änderung zu keiner oder einer positiven Differenz zum Wert der Buchung führt, wird dem Kunden eine einmalige Verwaltungsgebühr von £1,50 GBP (einschließlich britischer Mehrwertsteuer) (oder EUR, USD, CAD, DKK, CHF nach dem Tageskurs) pro Änderung berechnet.
      4. Wenn die Änderung zu einer negativen Differenz führt, wird dem Kunden eine Verwaltungsgebühr von £5,00 GBP (einschließlich britischer Mehrwertsteuer) (oder EUR, USD, CAD, DKK, CHF zum Tageskurs) pro Erwachsenem berechnet.
      5. Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird dem Kunden bei der Änderung oder Stornierung seiner Buchung deutlich mitgeteilt.
    4. Falls ein Kunde seine gesamte Buchung innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise stornieren möchte, sind die folgenden Zahlungen an Swissport zu leisten;
      1. Der Kunde muss eine Stornierungsgebühr von £5,00 GBP (einschließlich britischer Mehrwertsteuer) pro Erwachsenem entrichten.
    5. Falls ein Kunde innerhalb von 48 Stunden vor Abflug Passagiere aus seiner Buchung streichen möchte, sind die folgenden Zahlungen an Swissport zu leisten;
      1. Der Kunde muss eine Stornierungsgebühr von £5,00 GBP (einschließlich britischer Mehrwertsteuer) pro Erwachsenem entrichten.
    6. Um eine genehmigte Gruppenbuchung zu stornieren (eine Gruppenbuchung, die gemäß Klausel 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorautorisiert wurde und für 8 oder mehr Personen gilt), muss Swissport mindestens 7 Tage vor dem vorgeschlagenen Reisedatum benachrichtigt werden, wobei der Kunde eine Gebühr von £5,00 GBP (einschließlich britischer Mehrwertsteuer) pro Passagier an Swissport für eine solche Stornierung zu zahlen hat. Danach wird die volle Gebühr fällig und es erfolgt keine Rückerstattung oder andere Form der Entschädigung.
    7. Im Falle einer Teilnutzung, bei der der Kunde die Lounge-Einrichtungen ohne Verschulden von Swissport nur für einen Teil der gebuchten Zeit nutzen kann, ist Swissport nicht verpflichtet, die Gebühr ganz oder teilweise zu erstatten oder eine andere Form der Entschädigung anzubieten.

GESCHENKGUTSCHEINE

    1. Geschenkgutscheine können nur in ausgewählten Lounges eingelöst werden, die auf www.aspirelounges.com aufgeführt sind . Swissport behält sich das Recht vor, teilnehmende Lounges, die Geschenkgutscheine akzeptieren, ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden zu schliessen oder zu entfernen.
    2. Online gekaufte Geschenkgutscheine werden an die vom Kunden online eingegebene und in den Lieferadressfeldern des Online-Formulars angegebene Lieferadresse versandt. Swissport übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Angaben des Kunden und einen daraus resultierenden Verlust.
    3. Bestellungen von Geschenkgutscheinen werden so schnell wie möglich nach der Bestellung bearbeitet und versandt. Die Bestellungen werden während der normalen Bürozeiten in Großbritannien bearbeitet. Die Lieferung erfolgt nur an Adressen in Großbritannien. Swissport haftet nicht für Verspätungen oder Ausfälle der Royal Mail oder eines anderen Kurierdienstes.
    4. Sobald eine Bestellung für Geschenkgutscheine online aufgegeben wurde, können leider keine Rückerstattungen oder Änderungen mehr vorgenommen werden. Die in Abschnitt 7 enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für den Verkauf von Geschenkgutscheinen.
    5. Jeder Lounge-Besuch, der mit einem Geschenkgutschein erfolgt, unterliegt allen anderen hier definierten Bedingungen mit Ausnahme von Abschnitt 7. Ein Lounge-Besuch mit einem gültigen Geschenkgutschein ist auf maximal 3 Stunden ab dem Zeitpunkt des ersten Zutritts beschränkt, vorbehaltlich der Öffnungszeiten der einzelnen Fluggesellschaften für Check-in und Gepäckabgabe vor der geplanten Abflugzeit.
    6. Passagiere, die in Gruppen von 8 (6 im Falle ausgewählter Aspire Lounges, wie im Buchungsprozess deutlich angezeigt) oder mehr Personen reisen, müssen uns mindestens 3 Werktage vor dem geplanten Besuch kontaktieren, um die Verfügbarkeit zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.
    7. Geschenkgutscheine dürfen nicht weiterverkauft oder wiederverwendet werden. Geschenkgutscheine haben keinen Barwert. Nach der Einlösung werden sie von Swissport einbehalten.
    8. Geschenkgutscheine für alkoholische Getränke, einschließlich Champagner-Geschenkgutscheine, sind nur für Kunden über 18 Jahre gültig. Nach der Einlösung darf das angegebene Produkt nur innerhalb der Lounge konsumiert werden. Alkoholische Getränke dürfen nicht ausserhalb der Lounge konsumiert werden. Diese Gutscheine beinhalten keinen Eintritt in die Lounge. Der Lounge-Eintritt muss separat erworben werden. Swissport unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Verfügbarkeit des Produkts zu gewährleisten. Sollte das gewünschte Produkt jedoch nicht verfügbar sein, bietet Swissport eine Alternative an, sofern verfügbar, oder erstattet den vollen Preis für die nicht verfügbaren Artikel.

IMAGES

    1. Alle auf dieser Website oder in von Swissport erstellten Werbematerialien oder Dokumenten gezeigten Bilder dienen nur zur Veranschaulichung.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

    1. Unter Vorbehalt von Ziffer 10.2 haftet Swissport unter keinen Umständen für indirekte, besondere oder Folgeschäden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Vertragsverluste, Einnahmeverluste oder Geschäftseinbussen, unabhängig davon, ob diese aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder einer gesetzlichen Pflicht oder anderweitig entstanden sind.
    2. Swissport schliesst Verluste aus Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden, nicht aus.
    3. Vorbehaltlich der vorstehenden Ziffer 10.2 ist die Gesamthaftung von Swissport (ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig) gegenüber dem Kunden für Verluste oder Schäden (unabhängig davon, ob diese vom Kunden oder von Dritten geltend gemacht werden), gleich welcher Art und gleich welcher Ursache, auf die vom Kunden für die Lounge-Einrichtungen entrichteten Gebühren beschränkt und übersteigt diese unter keinen Umständen.
    4. Swissport haftet unter keinen Umständen dafür, dass ein Kunde seinen Flug nicht antritt, und weder Swissport noch ein dritter Lounge-Anbieter, mit dem Swissport eine Vereinbarung über die Bereitstellung von Lounge-Einrichtungen getroffen hat, ist verpflichtet, Flugdurchsagen zu machen.
    5. Swissport ist unter keinen Umständen haftbar oder verantwortlich für die persönlichen Gegenstände eines Kunden, und ein Kunde nimmt persönliche Gegenstände ausschließlich auf eigenes Risiko in den Lounge-Bereich mit.
    6. Alle Informationen, Empfehlungen und Ratschläge, die dem Kunden von oder im Namen von Swissport in Bezug auf Flughafendienste oder Flugdaten erteilt werden, erfolgen ohne Haftung seitens Swissport.
    7. Der Kunde entschädigt Swissport, ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und Vertreter vollumfänglich für alle Klagen, Prozesse, Ansprüche, Forderungen, Kosten, Gebühren oder Auslagen, die aus oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Lounge-Einrichtungen entstehen (unabhängig davon, ob sie vom Kunden oder von Dritten geltend gemacht werden) und die:
      1. die über die in Ziffer 10.3 genannte Haftung von Swissport hinausgehen; und
      2. direkt oder indirekt durch eine Handlung oder Unterlassung, vorsätzliches Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurden.

GEWALT MAJEURE

    1. Swissport haftet dem Kunden gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden direkt oder indirekt dadurch entstehen, dass die Bereitstellung der Lounge-Einrichtungen durch oder im Namen von Swissport aufgrund von Umständen, die ausserhalb der Kontrolle von Swissport liegen, verhindert, eingeschränkt, behindert oder verzögert wird.

WAIVER

    1. Die in diesen Bedingungen vorgesehenen Rechte, Befugnisse und Rechtsbehelfe sind kumulativ und schliessen gesetzlich vorgesehene Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht aus oder beeinträchtigen sie. Keine Verzögerung bei der Ausübung oder Nichtausübung von Rechten oder Rechtsmitteln gemäss diesen Bedingungen durch Swissport stellt einen Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel dar.

VARIATION

    1. Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von Swissport unterzeichnet oder ausgestellt werden.

GELTENDES RECHT

    1. Diese Bedingungen sind in Übereinstimmung mit den Gesetzen von England und Wales auszulegen. Swissport und der Kunde unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.

GRUPPENBUCHUNGSPOLITIK

    1. Eine Gruppenbuchung ist definiert als eine Buchung oder getrennte Buchungen, die zu einer Gruppe von 8 (6 im Falle ausgewählter Aspire Lounges, wie im Buchungsprozess deutlich angezeigt) oder mehr Personen führt, einschließlich Personen, die nicht gemeinsam in der Lounge ankommen, aber beabsichtigen, die Lounge-Einrichtungen als gemeinsame Gruppe zu nutzen. Gruppenbuchungen können nicht online vorgenommen werden und müssen im Voraus von Swissport unter +44 161 694 7220 genehmigt werden. Swissport behält sich das Recht vor, Kunden, die mehrere Buchungen vornehmen, den Zugang zu verweigern, um die Gruppenbuchungspolitik außer Kraft zu setzen.
    2. Swissport ist nicht verpflichtet, einem Kunden, dem der Zugang zu den Lounge-Einrichtungen aufgrund der Missachtung von Ziffer 15 dieser Bedingungen verweigert wird, den Betrag ganz oder teilweise zu erstatten.

LOUNGE-EINTRITTSBEDINGUNGEN - SWISSPORT GB LTD. EIGENE UND BETRIEBENE SWISSPORT, ASPIRE UND ASPIREPLUS LOUNGES

Um ein entspanntes, angenehmes Umfeld für alle unsere Kunden zu schaffen, bittet Swissport um die Einhaltung der folgenden Einreisebedingungen.

Swissport behält sich das Recht vor, (nach alleinigem Ermessen des Lounge-Personals und/oder des Managers) jedem Kunden den Zutritt zu verweigern oder ihn aufzufordern, die Lounge zu verlassen, wenn er die Eintrittsbedingungen nicht einhält. Swissport ist nicht verpflichtet, den Betrag ganz oder teilweise zu erstatten. Swissport ist nicht verpflichtet, auf eine Korrespondenz einzugehen.

  1. Kunden dürfen keine Speisen, Getränke, Zeitschriften, Zeitungen oder andere Gegenstände, die Eigentum von Swissport oder des jeweiligen Lounge-Betreibers sind, in Übereinstimmung mit dem Theft Act 1968, dem Theft Act Scotland oder anderen lokalen Gesetzen entfernen. Kunden, die Speisen und/oder Getränke zum Verzehr ausserhalb der Lounge mitnehmen oder Zeitschriften, Zeitungen oder sonstige Gegenstände, die Eigentum von Swissport oder des jeweiligen Lounge-Betreibers sind, mitnehmen, können strafrechtlich verfolgt werden. Taschen können durchsucht und/oder kontrolliert werden, wenn der Lounge Manager oder das Personal den begründeten Verdacht hat, dass Gegenstände aus der Lounge entfernt werden.
  2. Die rücksichtsvolle Benutzung von Mobiltelefonen ist erlaubt, wobei wir unsere Kunden bitten, beim Führen und Entgegennehmen von Anrufen auf die anderen Kunden Rücksicht zu nehmen. Bitte seien Sie nicht beleidigt, wenn ein Mitarbeiter vorschlägt, einen bestimmten Bereich zum Telefonieren zu nutzen. Swissport behält sich das Recht vor, die Kunden aufzufordern, auf die Benutzung von Mobiltelefonen zu verzichten.
  3. Die Kunden werden gebeten, keine von außerhalb der Lounge mitgebrachten Speisen zu verzehren. Lebensmittel für besondere Ernährungsbedürfnisse sind erlaubt.
  4. In und um die Lounge wird eine Videoüberwachung eingesetzt, deren Bilder zu Ihrem Schutz und zum Schutz anderer aufgezeichnet werden.
  5. Swissport und ihre Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, nach eigenem und freiem Ermessen Kunden den Zutritt zu verweigern oder sie zu entfernen, deren Verhalten oder Kleidungsstil nach Ansicht von Swissport oder ihren Mitarbeitern unangemessen ist oder andere Kunden beleidigen könnte.
  6. Swissport behält sich das Recht vor, den Zutritt zu den Lounges bei unangemessener Kleidung zu verweigern. Bestimmte Kleidungsstücke sind bei Swissport nicht erlaubt, wie z.B. (aber nicht beschränkt auf): Sportbekleidung, Westen für Männer, Fußball-/Rugby-Team-Shirts, Sport-Trainingsanzüge, Kleidung mit anstößigen Slogans oder Motiven, Baseball-Kappen, Tour-Shirts oder ausgefallene Kleidung. Die Kunden können bequeme Kleidungsstücke tragen, die normalerweise nicht mit "Smart-Casual" in Verbindung gebracht werden, wie z. B. schicke Shorts (Chino/Cargo-Shorts), Sandalen, schicke Turnschuhe, nicht sportliche Trainingsanzüge, Kapuzenoberteile, schicke Jeans und schicke T-Shirts. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass er jederzeit angemessen gekleidet ist. Gäste dürfen die Lounge nicht betreten, wenn sie Lockenwickler oder Haarnadeln benutzen oder diese zur Schau tragen.
  7. Wenn Kindern der Zutritt zur Lounge gestattet ist, bittet Swissport die Kunden mit Kindern darauf zu achten, dass die ruhige Atmosphäre der Lounge nicht gestört wird. Kinder müssen jederzeit von einem Kunden über 18 Jahren begleitet werden.
  8. Wenn das Rauchen in der Lounge erlaubt ist, stellen Sie bitte sicher, dass nur der dafür vorgesehene Bereich genutzt wird, einschließlich der Verwendung von elektronischen Zigaretten. In allen Lounges im Vereinigten Königreich gilt striktes Rauchverbot, einschließlich der Verwendung elektronischer Zigaretten. Ein Mitarbeiter kann die Kunden zum nächstgelegenen Raucherbereich innerhalb des Flughafens leiten, sofern ein solcher vorhanden ist.
  9. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass er rechtzeitig am richtigen Abfluggate ist, um seinen Flug zu besteigen. Swissport lehnt jegliche Haftung für Kunden ab, die ihren Flug verpassen. Swissport ist nicht verpflichtet, Flugdurchsagen in einer Lounge zu machen.
  10. Swissport ist unter keinen Umständen haftbar oder verantwortlich für die persönlichen Gegenstände eines Kunden. Kunden, die persönliche Gegenstände in die Lounge mitnehmen, tun dies ausschließlich auf eigenes Risiko.
  11. Persönliche Gegenstände dürfen in der Lounge unter keinen Umständen unbeaufsichtigt gelassen werden. Sofern vorhanden, können persönliche Gepäckschließfächer während des Aufenthalts des Kunden in der Lounge genutzt werden. Swissport kann nicht für Gegenstände verantwortlich gemacht werden, die in persönlichen Gepäckfächern zurückgelassen werden. Die Gepäckschließfächer werden in regelmäßigen Abständen geleert und die zurückgelassenen Gegenstände der zuständigen Flughafenbehörde zur Entsorgung übergeben.
  12. Die Kunden dürfen keine Gepäckwagen in die Lounge mitnehmen.
  13. Die Kunden sind verpflichtet, bei Verschütten oder Zerbrechen sofort ein Mitglied des Personals zu informieren.
  14. Der Standardaufenthalt in der Lounge beträgt 3 (drei) Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des Kundenfluges, vorbehaltlich der Check-in-/Gepäckabgabezeiten der einzelnen Fluggesellschaften. Zusätzliche Zeit kann je nach Verfügbarkeit in der Lounge erworben werden.
  15. Alkohol darf nur von Personen gehandhabt und/oder konsumiert werden, die über 18 Jahre alt sind. Personen, die sich nicht an diese Vorschrift halten, werden aufgefordert, die Lounge zu verlassen.
  16. Diese Zugangsbedingungen gelten für alle Kunden, einschließlich derjenigen, die den Lounge-Zugang im Voraus über einen Drittanbieter, als Teil eines Mitgliedskartenprogramms, als Teil eines Flugtickets oder eines Vielfliegerprogramms gebucht haben.
  17. Eine Gruppenbuchung ist eine Buchung oder getrennte Buchungen, die zu einer Gruppe von 8 (acht) (6 (sechs) im Falle ausgewählter Aspire Lounges, wie im Buchungsprozess deutlich angezeigt) oder mehr Personen führt und mindestens 7 Tage vor der Ankunft in der Lounge genehmigt worden sein muss. Swissport behält sich das Recht vor, nicht genehmigte Gruppen sowie Gruppen, die bei Mehrfachbuchungen getrennt anreisen und sich in der Lounge treffen, aufzufordern, sich zu trennen oder die Lounge zu verlassen.
  18. Swissport behält sich das Recht vor, betrunkenen und/oder ungebührlich verhaltenden Personen den Zutritt zur Lounge zu verweigern oder sie aus der Lounge zu verweisen, wenn ihr Verhalten rechtswidrig ist. Unser Personal kontrolliert nach eigenem Ermessen die Menge des von einem Passagier konsumierten Alkohols, da Personen, die betrunken erscheinen, nach europäischem Recht das Recht zum Fliegen verweigert werden kann. Personen, die eine Störung verursachen oder sich weigern, einer angemessenen Aufforderung des Lounge-Personals nachzukommen, können aus der Lounge entfernt werden.
  19. Fotografieren, Filmen und Tonaufnahmen, die unser Team oder andere Gäste einschließen, sind strengstens verboten. Unser Team behält sich das Recht vor, den Service zu verweigern und Sie aufzufordern, das Gelände zu verlassen. Dies kann zu einem Ausschluss aus unseren Lounges führen.
    1. Sollte ein Kunde kein qualifiziertes Mitglied eines dritten Lounge-Zugangsprogramms oder einer qualifizierten Fluggesellschaft sein oder nicht im Voraus gebucht haben, muss der Kunde die Zahlung für die Lounge-Einrichtungen per Kredit- oder Debitkarte leisten, sofern diese Karte akzeptabel ist.

      eVOUCHER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

      1. Ein e-Gutschein berechtigt den Inhaber zu einer Gutschrift im angegebenen Wert für den Kauf von Lounge-Zugang, Zusatzleistungen (wie z. B. Spa-Behandlungen, Cocktails, Champagner, Prosecco, zusätzliche Aufenthaltsdauer) und Jahresmitgliedschaftskarten.

      2. Hat sich der Käufer für die Zustellung eines elektronischen Gutscheins per Post entschieden, wird zu den Gesamtkosten eine Zustellgebühr von £ 2 pro Gutschein hinzugerechnet.

      3. Um das gesamte oder einen Teil des Guthabens einzulösen, sollten die Inhaber www.aspirelounges.com/redeem besuchen. Zum Einlösen der Gutschrift ist ein gültiges aspirelounges.com-Konto erforderlich. Während des Warenkorbs wird die Möglichkeit gegeben, ein Konto einzurichten, falls der Inhaber noch keines hat.

      4. Die Gutschrift bleibt 12 Monate ab dem Kaufdatum gültig. Nach diesem Datum geht die Gutschrift verloren und es wird keine vollständige oder teilweise Rückerstattung gewährt.

      5. Wenn der Inhaber nicht das gesamte Guthaben des e-Gutscheins ausgibt, wird das verbleibende Guthaben nach jeder Transaktion aktualisiert und auf dem aspirelounges.com-Konto des Inhabers für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten ab dem ursprünglichen Kaufdatum gespeichert.

      6. Das Guthaben kann nicht für den Kauf von Geschenkgutscheinen oder E-Gutscheinen verwendet werden.

      7. E-Gutscheine können nicht direkt in den Lounges eingelöst werden.

      8. E-Gutscheine können nicht in Bargeld umgetauscht werden.

      9. Swissport übernimmt keine Haftung für verlorene E-Voucher-Codes. Swissport wird auch keine Nachforschungen anstellen oder verlorene E-Voucher-Codes neu ausstellen.

      10. Erstattungen für Käufe, die mit einem E-Gutschein getätigt wurden, werden mit einem E-Gutschein gutgeschrieben.

      11. Der Käufer kann innerhalb von 30 Tagen Anspruch auf Erstattung eines E-Gutscheins haben, es sei denn, der E-Gutschein wurde vom Inhaber ganz oder teilweise eingelöst.

      12. Swissport behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

      ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE JAHRESMITGLIEDSCHAFT

      1.0 Allgemeines

      "Lounge-Einrichtungen" bedeutet die Bereitstellung eines Wartebereichs für Führungskräfte im Abflugbereich des Flughafens mit Sitzgelegenheiten und Erfrischungsmöglichkeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

      1.eine Auswahl an alkoholischen Getränken, Weinen, Bieren und Spirituosen

      2.eine Auswahl an Erfrischungsgetränken

      3. Tee und Kaffee

      4. eine Auswahl an Snacks (z. B. Erdnüsse, Cocktailkekse usw.)

      5. eine Reihe von Zeitschriften und Zeitungen

      6.Telefone und Telefaxe zur Benutzung auf Kosten der Gäste

      "Swissport GB Ltd" bedeutet Swissport GB Ltd (UK) Limited mit eingetragenem Sitz in Swissport House, Hampton Court, Manor Park, Runcorn, Cheshire WA7 1TT

      "Kunde" bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die die Nutzung der Lounge-Einrichtungen bei Swissport GB Ltd (UK) Ltd bucht

      "Flughafen" bezeichnet den Flughafen, von dem aus der Kunde anreist.

      "Gebühren" sind die vom Kunden an Swissport GB Ltd. gezahlten Gebühren für die Lounge-Einrichtungen gemäß der Gebührenstruktur von Swissport GB Ltd.

      Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.

      Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt, Bezugnahmen auf ein Geschlecht schließen das andere ein, Bezugnahmen auf juristische Personen schließen natürliche Personen ein und umgekehrt

      2.0 Zustandekommen des Vertrags

      2.1 Die Lounge-Einrichtungen werden von Swissport GB Ltd. gemäß diesen Bedingungen zur Verfügung gestellt, die der Kunde durch die Buchung der Lounge-Einrichtungen und die Zahlung der Gebühren anerkennt.

      2.2 Kein Vertreter, Angestellter, Verkäufer oder Beauftragter von Swissport GB Ltd ist befugt, diese Bedingungen zu ändern, zu ergänzen oder auf sie zu verzichten.

      2.3 Die in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen haben Vorrang, und alle vom Kunden mündlich oder auf einem Bestellformular oder einem ähnlichen Dokument vorgeschlagenen Bestimmungen oder Bedingungen sind für Swissport GB Ltd. nicht bindend.

      3.0 Lounge-Einrichtungen

      3.1 Alle Spezifikationen, Beschreibungen, Zeichnungen, Fotografien oder Abbildungen der Lounge-Einrichtungen sowie alle Werbematerialien und Musterbücher dienen nur als Leitfaden und dürfen vom Kunden nicht als verbindlich oder als Teil dieser Bedingungen oder eines Vertrags mit dem Kunden angesehen werden.

      3.2 Swissport GB Ltd bemüht sich nach besten Kräften, die Lounge-Einrichtungen während der für jeden Flughafen angekündigten Zeiten zur Verfügung zu stellen

      3.3 Swissport GB Ltd unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass in den Lounge-Einrichtungen ein angemessenes Umfeld aufrechterhalten wird. Dazu gehört unter anderem, dass der Bereich, in dem die Lounge-Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, sauber und ordentlich gehalten wird, dass Personal zur Verfügung steht, um Fragen zu beantworten, und dass sichergestellt wird, dass Personen, deren Aussehen oder Verhalten unangemessen ist, aus dem Lounge-Bereich entfernt werden.

      3.4 Swissport GB Ltd hat das Recht, einem Kunden den Zutritt zu den Lounge-Einrichtungen aus gesetzlichen, behördlichen oder flughafenpolitischen Gründen zu verweigern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien oder Brandschutzbestimmungen

      3.5 Um die Erwartungen der Kunden zu erfüllen, ist es Kindern nicht gestattet, die Lounge-Einrichtungen zu nutzen, es sei denn, ein Kind unter zwölf Jahren, das von einem Kunden über achtzehn Jahren begleitet wird, darf die Lounge-Einrichtungen am Flughafen Heathrow nutzen.

      4.0 Gebühren

      4.1 Die für die Lounge-Einrichtungen zu zahlenden Gebühren sind in der Preisliste von Swissport GB Ltd. angegeben (zum Zeitpunkt der Buchung gültig).

      5.0 Zahlungsbedingungen

      5.1 Kunden müssen die Zahlung für die Lounge-Einrichtungen bei der Buchung vornehmen, indem sie die Details ihrer Debit- oder Kreditkarte angeben und ihre Karte als akzeptabel für Swissport GB Ltd (UK) Ltd aufgeführt ist.

      6.0 Die Verpflichtungen des Kunden

      6.1 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass er/sie jederzeit angemessen gekleidet ist und sich in angemessener Weise verhält. Swissport GB Ltd behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Zutritt zu verweigern oder einen Kunden zu entfernen, dessen Verhalten oder Kleidungsstil von Swissport GB Ltd als unangemessen angesehen wird oder andere Kunden beleidigen könnte

      7.0 Beschränkung der Haftung

      7.1 Vorbehaltlich der Klausel 7.2 haftet Swissport GB Ltd unter keinen Umständen für indirekte, besondere oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Vertragsverluste, Einnahmeverluste oder Geschäftseinbußen, unabhängig davon, ob diese aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder einer gesetzlichen Verpflichtung oder anderweitig entstanden sind

      7.2 Swissport GB Ltd. schliesst nicht aus, dass durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden aus Tod oder Körperverletzung

      7.3 Vorbehaltlich der obigen Klausel 7.2 ist die Gesamthaftung von Swissport GB Ltd (ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig) gegenüber dem Kunden für Verluste oder Schäden (ob vom Kunden oder von Dritten geltend gemacht), gleich welcher Art und gleich welcher Ursache, auf die vom Kunden für die Lounge-Einrichtungen gezahlten Gebühren beschränkt und darf diese unter keinen Umständen übersteigen.

      7.4 Swissport GB Ltd haftet unter keinen Umständen dafür, dass ein Kunde seinen Flug nicht antritt, und Swissport GB Ltd ist nicht verpflichtet, Flugankündigungen zu machen

      7.5 Swissport GB Ltd ist unter keinen Umständen haftbar oder verantwortlich für persönliche Gegenstände, die in den Lounge-Bereich gebracht werden.

      7.6 Swissport GB Ltd erstattet dem Kunden nach eigenem Ermessen die Gebühren, wenn die Lounge-Einrichtungen aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen

      7.7 Alle Informationen, Empfehlungen und Ratschläge, die dem Kunden von oder im Namen von Swissport GB Ltd in Bezug auf Flughafendienste oder Flugdaten erteilt werden, erfolgen ohne Haftung seitens Swissport GB Ltd (UK) Ltd

      7.8 Der Kunde entschädigt Swissport GB Ltd, seine Mitarbeiter, Subunternehmer und Vertreter in vollem Umfang für alle Klagen, Prozesse, Ansprüche, Forderungen, Kosten, Gebühren oder Ausgaben, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Lounge-Einrichtungen ergeben (unabhängig davon, ob diese vom Kunden oder von Dritten geltend gemacht werden);

      • über die Haftung von Swissport GB Ltd. gemäss Klausel 7.3 hinausgehen;
      • direkt oder indirekt durch eine Handlung oder Unterlassung, vorsätzliches Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Kunden verursacht werden

      8.0 Höhere Gewalt

      8.1 Swissport GB Ltd haftet dem Kunden gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden als direkte oder indirekte Folge davon entstehen, dass die Bereitstellung der Lounge-Einrichtungen durch Swissport GB Ltd aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Swissport GB Ltd (UK) Ltd liegen, verhindert, eingeschränkt, behindert oder verzögert wird

      9.0 Verzicht

      9.1 Die in diesen Bedingungen vorgesehenen Rechte, Befugnisse und Rechtsbehelfe sind kumulativ und schliessen keine Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe aus, die gesetzlich in irgendwelchen Dokumenten vorgesehen sind. Keine Verzögerung bei der Ausübung oder Nichtausübung von Rechten oder Rechtsmitteln durch Swissport GB Ltd gemäß diesen Bedingungen gilt als Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel.

      10.0 Veränderung

      10.1 Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von Swissport GB Ltd (UK) Ltd unterzeichnet oder ausgestellt werden.

      11.0 Geltendes Recht

      11.1 Diese Bedingungen sind nach englischem Recht auszulegen und Swissport GB Ltd und der Kunde unterwerfen sich hiermit der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.