Hinweis: Alle Stornierungs- und Änderungsgebühren sind bis auf Weiteres ausgesetzt worden. Überprüfung und Änderung ohne Vorankündigung vorbehalten.
Um ein entspanntes, angenehmes Umfeld für alle unsere Kunden zu schaffen, bittet Swissport um die Einhaltung der folgenden Einreisebedingungen.
Swissport behält sich das Recht vor, (nach alleinigem Ermessen des Lounge-Personals und/oder des Managers) jedem Kunden den Zutritt zu verweigern oder ihn aufzufordern, die Lounge zu verlassen, wenn er die Eintrittsbedingungen nicht einhält. Swissport ist nicht verpflichtet, den Betrag ganz oder teilweise zu erstatten. Swissport ist nicht verpflichtet, auf eine Korrespondenz einzugehen.
Sollte ein Kunde kein qualifiziertes Mitglied eines dritten Lounge-Zugangsprogramms oder einer qualifizierten Fluggesellschaft sein oder nicht im Voraus gebucht haben, muss der Kunde die Zahlung für die Lounge-Einrichtungen per Kredit- oder Debitkarte leisten, sofern diese Karte akzeptabel ist.
1. Ein e-Gutschein berechtigt den Inhaber zu einer Gutschrift im angegebenen Wert für den Kauf von Lounge-Zugang, Zusatzleistungen (wie z. B. Spa-Behandlungen, Cocktails, Champagner, Prosecco, zusätzliche Aufenthaltsdauer) und Jahresmitgliedschaftskarten.
2. Hat sich der Käufer für die Zustellung eines elektronischen Gutscheins per Post entschieden, wird zu den Gesamtkosten eine Zustellgebühr von £ 2 pro Gutschein hinzugerechnet.
3. Um das gesamte oder einen Teil des Guthabens einzulösen, sollten die Inhaber www.aspirelounges.com/redeem besuchen. Zum Einlösen der Gutschrift ist ein gültiges aspirelounges.com-Konto erforderlich. Während des Warenkorbs wird die Möglichkeit gegeben, ein Konto einzurichten, falls der Inhaber noch keines hat.
4. Die Gutschrift bleibt 12 Monate ab dem Kaufdatum gültig. Nach diesem Datum geht die Gutschrift verloren und es wird keine vollständige oder teilweise Rückerstattung gewährt.
5. Wenn der Inhaber nicht das gesamte Guthaben des e-Gutscheins ausgibt, wird das verbleibende Guthaben nach jeder Transaktion aktualisiert und auf dem aspirelounges.com-Konto des Inhabers für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten ab dem ursprünglichen Kaufdatum gespeichert.
6. Das Guthaben kann nicht für den Kauf von Geschenkgutscheinen oder E-Gutscheinen verwendet werden.
7. E-Gutscheine können nicht direkt in den Lounges eingelöst werden.
8. E-Gutscheine können nicht in Bargeld umgetauscht werden.
9. Swissport übernimmt keine Haftung für verlorene E-Voucher-Codes. Swissport wird auch keine Nachforschungen anstellen oder verlorene E-Voucher-Codes neu ausstellen.
10. Erstattungen für Käufe, die mit einem E-Gutschein getätigt wurden, werden mit einem E-Gutschein gutgeschrieben.
11. Der Käufer kann innerhalb von 30 Tagen Anspruch auf Erstattung eines E-Gutscheins haben, es sei denn, der E-Gutschein wurde vom Inhaber ganz oder teilweise eingelöst.
12. Swissport behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
1.0 Allgemeines
"Lounge-Einrichtungen" bedeutet die Bereitstellung eines Wartebereichs für Führungskräfte im Abflugbereich des Flughafens mit Sitzgelegenheiten und Erfrischungsmöglichkeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
1.eine Auswahl an alkoholischen Getränken, Weinen, Bieren und Spirituosen
2.eine Auswahl an Erfrischungsgetränken
3. Tee und Kaffee
4. eine Auswahl an Snacks (z. B. Erdnüsse, Cocktailkekse usw.)
5. eine Reihe von Zeitschriften und Zeitungen
6.Telefone und Telefaxe zur Benutzung auf Kosten der Gäste
"Swissport GB Ltd" bedeutet Swissport GB Ltd (UK) Limited mit eingetragenem Sitz in Swissport House, Hampton Court, Manor Park, Runcorn, Cheshire WA7 1TT
"Kunde" bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die die Nutzung der Lounge-Einrichtungen bei Swissport GB Ltd (UK) Ltd bucht
"Flughafen" bezeichnet den Flughafen, von dem aus der Kunde anreist.
"Gebühren" sind die vom Kunden an Swissport GB Ltd. gezahlten Gebühren für die Lounge-Einrichtungen gemäß der Gebührenstruktur von Swissport GB Ltd.
Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.
Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt, Bezugnahmen auf ein Geschlecht schließen das andere ein, Bezugnahmen auf juristische Personen schließen natürliche Personen ein und umgekehrt
2.0 Zustandekommen des Vertrags
2.1 Die Lounge-Einrichtungen werden von Swissport GB Ltd. gemäß diesen Bedingungen zur Verfügung gestellt, die der Kunde durch die Buchung der Lounge-Einrichtungen und die Zahlung der Gebühren anerkennt.
2.2 Kein Vertreter, Angestellter, Verkäufer oder Beauftragter von Swissport GB Ltd ist befugt, diese Bedingungen zu ändern, zu ergänzen oder auf sie zu verzichten.
2.3 Die in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen haben Vorrang, und alle vom Kunden mündlich oder auf einem Bestellformular oder einem ähnlichen Dokument vorgeschlagenen Bestimmungen oder Bedingungen sind für Swissport GB Ltd. nicht bindend.
3.0 Lounge-Einrichtungen
3.1 Alle Spezifikationen, Beschreibungen, Zeichnungen, Fotografien oder Abbildungen der Lounge-Einrichtungen sowie alle Werbematerialien und Musterbücher dienen nur als Leitfaden und dürfen vom Kunden nicht als verbindlich oder als Teil dieser Bedingungen oder eines Vertrags mit dem Kunden angesehen werden.
3.2 Swissport GB Ltd bemüht sich nach besten Kräften, die Lounge-Einrichtungen während der für jeden Flughafen angekündigten Zeiten zur Verfügung zu stellen
3.3 Swissport GB Ltd unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass in den Lounge-Einrichtungen ein angemessenes Umfeld aufrechterhalten wird. Dazu gehört unter anderem, dass der Bereich, in dem die Lounge-Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, sauber und ordentlich gehalten wird, dass Personal zur Verfügung steht, um Fragen zu beantworten, und dass sichergestellt wird, dass Personen, deren Aussehen oder Verhalten unangemessen ist, aus dem Lounge-Bereich entfernt werden.
3.4 Swissport GB Ltd hat das Recht, einem Kunden den Zutritt zu den Lounge-Einrichtungen aus gesetzlichen, behördlichen oder flughafenpolitischen Gründen zu verweigern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien oder Brandschutzbestimmungen
3.5 Um die Erwartungen der Kunden zu erfüllen, ist es Kindern nicht gestattet, die Lounge-Einrichtungen zu nutzen, es sei denn, ein Kind unter zwölf Jahren, das von einem Kunden über achtzehn Jahren begleitet wird, darf die Lounge-Einrichtungen am Flughafen Heathrow nutzen.
4.0 Gebühren
4.1 Die für die Lounge-Einrichtungen zu zahlenden Gebühren sind in der Preisliste von Swissport GB Ltd. angegeben (zum Zeitpunkt der Buchung gültig).
5.0 Zahlungsbedingungen
5.1 Kunden müssen die Zahlung für die Lounge-Einrichtungen bei der Buchung vornehmen, indem sie die Details ihrer Debit- oder Kreditkarte angeben und ihre Karte als akzeptabel für Swissport GB Ltd (UK) Ltd aufgeführt ist.
6.0 Die Verpflichtungen des Kunden
6.1 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass er/sie jederzeit angemessen gekleidet ist und sich in angemessener Weise verhält. Swissport GB Ltd behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Zutritt zu verweigern oder einen Kunden zu entfernen, dessen Verhalten oder Kleidungsstil von Swissport GB Ltd als unangemessen angesehen wird oder andere Kunden beleidigen könnte
7.0 Beschränkung der Haftung
7.1 Vorbehaltlich der Klausel 7.2 haftet Swissport GB Ltd unter keinen Umständen für indirekte, besondere oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Vertragsverluste, Einnahmeverluste oder Geschäftseinbußen, unabhängig davon, ob diese aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder einer gesetzlichen Verpflichtung oder anderweitig entstanden sind
7.2 Swissport GB Ltd. schliesst nicht aus, dass durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden aus Tod oder Körperverletzung
7.3 Vorbehaltlich der obigen Klausel 7.2 ist die Gesamthaftung von Swissport GB Ltd (ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig) gegenüber dem Kunden für Verluste oder Schäden (ob vom Kunden oder von Dritten geltend gemacht), gleich welcher Art und gleich welcher Ursache, auf die vom Kunden für die Lounge-Einrichtungen gezahlten Gebühren beschränkt und darf diese unter keinen Umständen übersteigen.
7.4 Swissport GB Ltd haftet unter keinen Umständen dafür, dass ein Kunde seinen Flug nicht antritt, und Swissport GB Ltd ist nicht verpflichtet, Flugankündigungen zu machen
7.5 Swissport GB Ltd ist unter keinen Umständen haftbar oder verantwortlich für persönliche Gegenstände, die in den Lounge-Bereich gebracht werden.
7.6 Swissport GB Ltd erstattet dem Kunden nach eigenem Ermessen die Gebühren, wenn die Lounge-Einrichtungen aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen
7.7 Alle Informationen, Empfehlungen und Ratschläge, die dem Kunden von oder im Namen von Swissport GB Ltd in Bezug auf Flughafendienste oder Flugdaten erteilt werden, erfolgen ohne Haftung seitens Swissport GB Ltd (UK) Ltd
7.8 Der Kunde entschädigt Swissport GB Ltd, seine Mitarbeiter, Subunternehmer und Vertreter in vollem Umfang für alle Klagen, Prozesse, Ansprüche, Forderungen, Kosten, Gebühren oder Ausgaben, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Lounge-Einrichtungen ergeben (unabhängig davon, ob diese vom Kunden oder von Dritten geltend gemacht werden);
8.0 Höhere Gewalt
8.1 Swissport GB Ltd haftet dem Kunden gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden als direkte oder indirekte Folge davon entstehen, dass die Bereitstellung der Lounge-Einrichtungen durch Swissport GB Ltd aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Swissport GB Ltd (UK) Ltd liegen, verhindert, eingeschränkt, behindert oder verzögert wird
9.0 Verzicht
9.1 Die in diesen Bedingungen vorgesehenen Rechte, Befugnisse und Rechtsbehelfe sind kumulativ und schliessen keine Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe aus, die gesetzlich in irgendwelchen Dokumenten vorgesehen sind. Keine Verzögerung bei der Ausübung oder Nichtausübung von Rechten oder Rechtsmitteln durch Swissport GB Ltd gemäß diesen Bedingungen gilt als Verzicht auf dieses Recht, diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel.
10.0 Veränderung
10.1 Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von Swissport GB Ltd (UK) Ltd unterzeichnet oder ausgestellt werden.
11.0 Geltendes Recht
11.1 Diese Bedingungen sind nach englischem Recht auszulegen und Swissport GB Ltd und der Kunde unterwerfen sich hiermit der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.